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THE NWC REGELWERK

Art. 1 :  Organisation

Die Radsportveranstaltungen von The NWC (Verein nach dem Gesetz von 1901) werden unter der Schirmherrschaft der Fédération Française Vélo (FFV) veranstaltet.


Art. 2 : Teilnahmebedingungen

Die Wettkämpfe stehen allen lizenzierten und nicht lizenzierten Radsportlern offen, die im Jahr des Wettkampfes mindestens 18 Jahre alt sind.


Um an der Veranstaltung teilzunehmen, bestätigt jeder Teilnehmer :

- Das vorliegende Regelwerk zur Kenntnis genommen zu haben und dessen Klauseln in ihrer Gesamtheit zu akzeptieren.

- Sich der Risiken bewusst zu sein, die mit dem Radfahren verbunden sind, wie z. B. Stürze von Einzelpersonen oder Gruppen.

- Sich bewusst zu sein, dass es nicht die Aufgabe des Veranstalters ist, dem Teilnehmer bei der Bewältigung seiner Probleme zu helfen oder ihn zu unterstützen, auch nicht im Falle eines technischen Defekts oder eines körperlichen oder geistigen Problems.

- Ein Radsportniveau erworben haben, das der gewählten Strecke entspricht, und sich der Schwierigkeit der Strecke voll bewusst sein.

- Mit den Realitäten des Fahrens auf unebenen Strecken und unter schwierigen klimatischen Bedingungen (Regen, Kälte...) umgehen können.

- Mit seiner Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer vorbehaltlos und unwiderruflich alle Risiken des Rennens, insbesondere Unfälle, die sogar zum Tod führen können, und trägt die alleinige Verantwortung für alle Arten von Schäden, die ihm durch seine Teilnahme am Rennen entstehen.

- Die Teilnahme am Rennen auf eigenes Risiko zu akzeptieren.

- Respekt gegenüber den Teilnehmern und dem Privatbesitz, durch den die Strecke führen kann, zu zeigen.

- Jedem Teilnehmer, der in Schwierigkeiten ist, Hilfe und Unterstützung zu leisten.

- Die vorgeschriebene Ausrüstung zu respektieren (Artikel 4).

Indem er alle Risiken dieses Wettkampfs akzeptiert, stimmt der Teilnehmer in voller Kenntnis der Sachlage und der denkbaren Folgen zu, die gesamte deliktische und/oder vertragliche Haftung des Veranstalters für eventuelle Schäden, die er aufgrund des Wettkampfs und seiner Organisation erleiden könnte, zu entlasten, und verzichtet daher auf alle Rechtsmittel gegen den Veranstalter.

Dieser Artikel ist ein wesentlicher Bestandteil der Zustimmung des Teilnehmers, an der 7. Ausgabe von The NWC und allgemein an den von der Vereinigung The NWC organisierten Veranstaltungen teilzunehmen, sowie der Zustimmung des Organisators, die Anmeldung des Teilnehmers zu bestätigen.

Die Teilnehmer treten als Einzelpersonen an.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Anzahl der Teilnehmer ohne Vorankündigung zu begrenzen.


Art. 3 :  Strecke

Die Zeiten für jede Strecke und Details zur Route sind auf der Website zu finden. Die Strecke wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Präfektur festgelegt und kann vom Organisator jederzeit geändert werden.

Die Teilnehmer werden 15 Minuten vor dem Start an die Startlinie gerufen, um an die Anweisungen erinnert zu werden. Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, sich rechtzeitig zur Registrierung, zum Briefing und zum Start des Rennens einzufinden.

Die Straßen sind für den Verkehr geöffnet. Die Fahrer müssen sich strikt an die Straßenverkehrsordnung halten, rechts fahren und ihre Geschwindigkeit anpassen.

Die Organisation behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer auszuschließen, der sich nicht an die Straßenverkehrsordnung hält.


Art. 4 : Obligatorische Ausrüstung

Die Teilnehmer sind allein dafür verantwortlich, dass die Ausrüstung, die sie verwenden, den geltenden Normen entspricht, sowie für ihre Instandhaltung.

Jeder Teilnehmer muss mit der unten aufgelisteten Radsport- und Sportausrüstung am Start erscheinen.

- Obligatorisches Tragen eines zugelassenen Hartschalenhelms (CE-Normen) mit befestigtem Kinnriemen während des gesamten Rennens. Die Teilnehmer verlieren den Versicherungsschutz, wenn sie keinen Helm tragen. Wenn der Helm beim Start nicht getragen wird, darf der Teilnehmer nicht starten (Entzug des Fahrradkennzeichens). Fehlt der Helm im Laufe des Wettkampfs, kann der Teilnehmer ausgeschlossen werden.

- Gefüllte Trinkflaschen für die Hydrierung des Radfahrers sind verpflichtend.

Das Tragen der unten aufgelisteten Ausrüstungsgegenstände wird während der gesamten Dauer des Wettkampfs empfohlen:

- Eine Fahrradpumpe, ein Ersatzschlauch oder Pannenspray, wenn das Fahrrad nicht mit einem schlauchlosen Schlauch ausgestattet ist.

Ein Paar Handschuhe wird empfohlen.

Ein eingeschaltetes Mobiltelefon mit voller Ladung, das mit GPS ausgestattet ist und auf dem die Notrufnummern gespeichert sind. Wird empfohlen.

Falls die empfohlene Ausrüstung nicht getragen wird, kann die Organisation nicht für eventuelle Zwischenfälle und deren Folgen haftbar gemacht werden.

Die Teilnehmer sind für das ordnungsgemäße Funktionieren und die Überwachung ihrer Ausrüstung verantwortlich.

Ein Schließfachsystem und ein Fahrradpark werden eingerichtet. Die Teilnehmer erkennen die Nichtverantwortlichkeit ́ der Organisatoren für die Bewachung von Gütern oder persönlichen Gegenständen im Falle von Diebstahl oder Verlust an. Gegenstände, Zubehör oder Fahrräder, die während des Wettkampfs an dritte Personen (Mitglieder der Organisation oder nicht) übergeben werden, unterliegen der vollen Verantwortung ́ des abgebenden Teilnehmers.


Art. 5 : Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf digitalem Wege.


Um seine Online-Anmeldung zu validieren, muss der Teilnehmer alle Pflichtfelder des Formulars wahrheitsgemäß ausfüllen und sich verpflichten, eine echte und aktive E-Mail-Adresse anzugeben, deren alleiniger Inhaber er tatsächlich ist. Der Veranstalter trifft die alleinige Entscheidung über die ausgewählten Teilnehmer, und es werden keine Einsprüche zugelassen.


Art. 6 : Fahrradplaketten

Die Fahrradplaketten müssen am Startort abgeholt werden. Die genaue Adresse und die Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite "PRAKTISCHE INFORMATIONEN" der Website des Rennens.

Sie müssen die Bestätigung Ihrer Anmeldung (QR CODE) sowie Ihren Personalausweis oder Ihre Lizenz mitbringen. Personen, die ihre Anmeldung nicht bestätigt haben (ärztliches Attest / Lizenz / unvollständige Unterlagen), müssen die entsprechenden Belege an der Startkontrolle vorlegen.

Art. 7 : Versicherungen

Haftpflicht: Die Organisatoren haben einen Vertrag abgeschlossen, der ihre Haftpflicht sowie die der eingesetzten Teilnehmer abdeckt. Die Versicherung gilt nur für die offizielle Route und die Dauer des Wettkampfs, für Teilnehmer, die ordnungsgemäß angemeldet sind und am Start, auf der Strecke und bis zum Ziel kontrolliert werden.

Individuelle Unfallversicherung: FFV-Lizenzinhaber profitieren von der individuellen Unfallversicherung, die mit dem Erwerb ihrer Lizenz abgeschlossen wurde.

Schäden und materielle Haftung: Weder der Veranstalter noch sein Versicherer kommen für Schäden an Material und Ausrüstung der Teilnehmer auf, insbesondere im Falle eines Sturzes oder Diebstahls, und es obliegt jedem Teilnehmer, sich selbst zu versichern.


Art. 8 : Außergewöhnliche Bedingungen und Stornierung

Wenn die Umstände es erfordern, behält sich der Organisator das Recht vor, die vorliegenden Regeln jederzeit zu ändern (Strecke, Startzeiten und alle anderen organisatorischen Punkte, die mit dem reibungslosen Ablauf des Wettkampfs zusammenhängen...).

Im Falle höherer Gewalt, die sich seinem Willen entzieht, bei zu ungünstigen Wetterbedingungen, Pandemien oder jedem anderen Umstand, der die Sicherheit ́ der Teilnehmer gefährdet, behält sich der Veranstalter das Recht vor :

- Die Startzeit um höchstens einige Stunden zu ändern/verschieben.

- Den Wettkampf zu verkürzen oder zu neutralisieren

- Die Veranstaltung zu beenden

- Die Veranstaltung zu annullieren.

Im Falle einer Änderung bemüht sich der Organisator, alle angemeldeten Teilnehmer per E-Mail an die von ihnen auf dem Anmeldeformular angegebene Adresse zu benachrichtigen. Alle wesentlichen Änderungen treten unmittelbar nach ihrer Bekanntgabe in Kraft, und zwar auf beliebige Weise, einschließlich der Veröffentlichung der überarbeiteten Regeln auf der Veranstaltungswebsite.

Wenn die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund einer Entscheidung der Präfektur aus einem Grund, der nicht in den Verantwortungsbereich des Veranstalters fällt, abgesagt wird, ist die Organisation von allen Ansprüchen der Verpflichteten entbunden. Dies wird auf elektronischem Weg an die vom Teilnehmer mitgeteilte Adresse, auf der Internetseite der Veranstaltung oder am Tag der Veranstaltung per Mikrofon, durch Aushang an den Empfangspunkten und durch Registrierung bekannt gegeben.


Art. 9 : Recht am eigenen Bild

Mit seiner Anmeldung ermächtigt der Teilnehmer den Organisator, seine Partner und die Medien, die Fotos zu verwenden, auf denen er während des Veranstaltungstages zu sehen sein könnte. Die Verwendung dieser Bilder darf in keinem Fall ̀ das Privatleben oder den Ruf des Teilnehmers beeinträchtigen.


Art. 10 : Persönliche Daten

Die Teilnehmer werden darüber informiert, dass die gesammelten persönlichen Daten elektronisch verarbeitet werden und ausschließlich dazu dienen, die Übermittlung von Informationen im Zusammenhang mit der Veranstaltung durch den Veranstalter der Veranstaltung zu ermöglichen. Die NWC Organisation, die für diese Verarbeitung verantwortlich ist, verpflichtet sich, die so gesammelten persönlichen Daten nicht an Dritte weiterzugeben.

Gemäß der Verordnung Nr. 2018-1125 vom 12. Dezember 2018, die in Anwendung von Artikel 32 des Gesetzes Nr. 2018-493 vom 20. Juni 2018 über den Schutz personenbezogener Daten und zur Änderung des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheiten und verschiedene Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten erlassen wurde, hat jeder Teilnehmer ein Recht auf Zugang, Berichtigung und Widerspruch gegen die Verarbeitung der ihn betreffenden Daten, indem er seine Identität gegenüber dem Veranstalter nachweist. Dies geschieht, indem er ein Schreiben an Monsieur Moritz Werner, 6, rue Théodule Ribot, 75017 Paris, richtet.

Diese Genehmigung gilt für die Dauer des Urheberrechts ab dem Datum der Teilnahme an der Veranstaltung.


Art. 11 : Gültigkeit der Regeln

Die Anmeldung zum Wettkampf setzt die Kenntnis und die vorbehaltlose Annahme der gesamten vorliegenden Regeln sowie der Ethik von The NWC voraus.

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